Fotomontage von jungem Projektmanager hinter virtuellen Symbolen zum Thema Nachhaltigkeit

Die EUDR wird in 2025 Gesetz und das Projektmanagement ist betroffen.

Ein fundiertes Grundverständnis der EUDR wird zur Voraussetzung, um Projekte zukunftssicher zu steuern.

  • Workshop
  • Nachhaltigkeit
  • VA005137
  • Fachgruppe PM goes Sustainable
  • 07.10.2025 17:00-18:00 Uhr
  • Online

Kontakt

Uwe Horstmann

+49 1743029728
uwe@hausdernachhaltigkeit.eu

Uwe Horstmann leitet die Fachgruppe der GPM PM goes Sustainable gemeinsam mit Birgit Körschner und Dr. Michael Holzner. Er ist Gründer und Inhaber des Ing.-Büros Haus der Nachhaltigkeit.

07.10.2025

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Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) stellt Unternehmen ab Ende 2025 vor neue Sorgfaltspflichten: Bestimmte Rohstoffe und Produkte dürfen nur noch in der EU bereitgestellt oder exportiert werden, wenn sie nachweislich nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.

Was bedeutet das für Projektleitende in vielen Unternehmen sind sie – direkt oder indirekt – mit der Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen betraut. Ob in Beschaffungsprojekten, bei der Digitalisierung von Lieferantendaten, in Nachhaltigkeitsinitiativen oder in Transformationsprogrammen. 

Ein fundiertes Grundverständnis der EUDR wird zur Voraussetzung, um Risiken zu erkennen und Projekte zukunftssicher zu steuern.

Im Webinar gibt Rechtsanwalt Alexander Theek einen kompakten Überblick über die zentralen Inhalte der EUDR, unternehmerische Pflichten und typische Umsetzungsherausforderungen. Er zeigt anhand praktischer Beispiele, in welchen Projekten EUDR-Wissen relevant wird – und wie Projektleitende in ihrer Rolle zur erfolgreichen Umsetzung beitragen können.