Die Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses erfolgt im Rahmen der Delegiertenversammlung Ende November 2026. Eine persönliche Teilnahme an der Delegiertenversammlung ist für die Kandidatur nicht erforderlich. Da Kandidierende vor ihrer Wahl keine Mitglieder der Delegiertenversammlung sind, ist eine Teilnahme an der Versammlung auch nicht vorgesehen.
Kandidieren kann jedes persönliche Mitglied der GPM sowie jede vertretungsberechtigte Person eines korporativen Mitglieds.
Ausgenommen sind Delegierte, da der Wahlausschuss die Delegiertenwahl begleitet und überwacht. Um Interessenkonflikte zu vermeiden und die Unabhängigkeit des Verfahrens sicherzustellen, ist eine gleichzeitige Tätigkeit als Delegierte bzw. Delegierter und als Mitglied des Wahlausschusses nicht möglich.
Gesucht werden Menschen, die Interesse an fairen und verlässlichen Verfahren, sorgfältiger Prüfung und einer konstruktiven Zusammenarbeit im Team mitbringen.
Der Wahlausschuss bereitet die Delegierten- und Aufsichtsratswahlen vor, begleitet deren Durchführung und stellt die Wahlergebnisse fest. Darüber hinaus entscheidet er über Fragen und Sachverhalte, die im Zusammenhang mit den Wahlen auftreten.
Die Mitglieder des Wahlausschusses tragen damit dazu bei, dass die Wahlen der GPM transparent, nachvollziehbar und vertrauenswürdig durchgeführt werden.
Die Amtszeit beträgt drei Jahre.
Der größte Aufwand entsteht in Wahljahren, insbesondere im Zusammenhang mit der Delegierten- und Aufsichtsratswahl, beide finden 2027 statt. Außerhalb dieser Phasen ist der Zeitaufwand in der Regel überschaubar. Unterstützt wird der Wahlausschuss dabei umfassend durch das Präsidialbüro der GPM und die hauptamtliche Projektleitung, die organisatorische und administrative Aufgaben vorbereiten und begleiten.
Die Mitarbeit bietet damit die Möglichkeit, über einen klar definierten Zeitraum Verantwortung für einen wichtigen Bereich der Vereinsarbeit zu übernehmen und die demokratischen Prozesse der GPM aktiv zu unterstützen.
Wir laden alle berechtigten Mitglieder herzlich ein, eine Kandidatur für den Wahlausschuss in Betracht zu ziehen. Jede Kandidatur stärkt die Beteiligung innerhalb der GPM und trägt dazu bei, die Wahlen auf eine breite und vertrauensvolle Grundlage zu stellen. Das Kandidaturformular finden Sie hier: Kandidaturformular für den Wahlausschuss – Formular ausfüllen