Reminder: Kandidatur zur Delegiertenwahl der GPM

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Reminder: Kandidatur zur Delegiertenwahl der GPM

Im September 2024 steht die Wahl der Delegierten der GPM an. Anfang Juni wurde im direkten E-Mail Versand der erste Kandidaturaufruf verschickt – heute erhalten Sie diesen Reminder.

Die Delegierten bilden gemeinsam mit den zentralen Gremien des Vereins das höchste Vereinsorgan: die Delegiertenversammlung. Ihre Aufgaben sind unter anderem die Wahl des Präsidiums, die Genehmigung des Jahresbudgets, Entscheidung über strategische Maßnahmen und die Entlastung der Vereinsorgane. Die Delegiertenversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Vorab für Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Die Einsendefrist für Kandidaturen ist der 28.07.2024.
  • Kandidieren können alle vollgeschäftsfähigen Mitglieder der GPM oder von einem korporativen Mitglied als Vertretung benannte Personen (diese müssen selbst kein Mitglied der GPM sein). 
  • Um zu kandidieren, verwenden Sie bitte das Kandidaturformular unter https://forms.office.com/e/P3ZdxE9iAU.  
  • Die Wahlen finden in digitaler Form statt. 
  • Der Stichtag zur Wahl ist der 15.09.2024

Anzahl der zu wählenden Delegierten und Wahlbezirke

Die Wahl der Delegierten erfolgt alle drei Jahre getrennt nach Wahlbezirken. Die Wahlbezirke setzen sich zusammen aus den 16 Bundesländern sowie einem weiteren Wahlbezirk, in dem sämtliche Mitglieder mit Adresse im Ausland zusammengefasst werden. Für diese Mitgliedergruppe und ihre Delegierten gelten die Bestimmungen in Bezug auf die Wahlbezirke der Bundesländer und der Bundesländer und deren Delegierte entsprechend. Die Zuordnung der natürlichen Mitglieder und der Ehrenmitglieder zu den Wahlbezirken erfolgt anhand der PLZ ihrer gegenüber dem Verein angegebenen Adresse. Verfügt ein natürliches Mitglied über mehrere bei der GPM hinterlegte Adressen, so gilt die PLZ der Korrespondenzadresse verbindlich für die Zuordnung. Bei korporativen Mitgliedern entscheidet in solchen Fällen die PLZ des Stammsitzes über die Zuordnung (siehe Satzung § 12 (1)). 

Zulassungsbedingungen für die Kandidatur

Sie können auf zwei Weisen als Delegierte oder Delegierter kandidieren – als persönliches Mitglied oder vertretend für ein korporatives Mitglied. Als persönliches Mitglied müssen Sie gemäß §11 (1) der Satzung eine natürliche, in der Geschäftsfähigkeit nicht beschränkte Personen sein und dürfen weder dem Präsidium noch dem Wahlausschuss angehören.

Falls Sie als Delegierte oder Delegierter vertretend für ein korporatives Mitglied kandidieren möchten, müssen Sie kein Vereinsmitglied sein. Korporative Mitglieder können sich auch durch Personen vertreten lassen, die nicht aus dem Bundesland ihres Stammsitzes stammen.

Bei Rückfragen steht Ihnen der Wahlausschuss unter delegiertenwahl2024@gpm-ipma.de gerne zur Verfügung.